AllgemeinMindestlohngesetz auch für Praktikanten von Bedeutung
Zum 1. Januar 2015 wurde mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ein bundesweiter Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde eingeführt[1]. Dieser gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer[2] und damit ebenso für Praktikantinnen und Praktikanten, es sei denn es liegt gem. § 22 Abs. 1 eine der folgenden Bedingungen vor: das Praktikum wird verpflichtend auf […]Zum 1. Januar 2015 wurde mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ein bundesweiter Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde eingeführt[1]. Dieser gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer[2] und damit ebenso für Praktikantinnen und Praktikanten, es sei denn es liegt gem. § 22 Abs. 1 eine der folgenden Bedingungen vor: das Praktikum wird verpflichtend auf […]