Ein Jahr nach Einführung des Mindestlohns: Was Studenten während eines Praktikums verdienen

Zum 1. Januar 2015 wurde mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ein bundesweiter Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde eingeführt (§ 1 Abs. 1 und 2 MiLoG). Dieser gilt jedoch nicht für Praktikantinnen und Praktikanten, die entweder ein Pflichtpraktikum absolvieren oder ein freiwilliges Praktikum von bis zu drei Monaten ableisten.

Gut ein Jahr nach Einführung des Mindestlohns zeigt eine aktuelle Studie der Unternehmensberatung Clevis, dass der Durchschnitt der 6.200 befragten Studierenden während der Praxisphase monatlich ca. 950 Euro brutto verdient – ein Plus von rund zehn Prozent gegenüber dem Durchschnitt aus dem Vorjahr. Praktika, die unter die Regelungen des Mindestlohns fallen, werden im Schnitt mit 1.240,18 Euro entlohnt.

Allerdings reduzierte sich die Anzahl an üblichen 6-monatigen Praktika, da viele Unternehmen nur Kurzpraktikanten für drei Monate einstellten, um so das Mindestlohngesetz zu umgehen. Für die befragten Studierenden stehen bei der Beurteilung der Praktika die praktische Erfahrung und das Kennenlernen des Arbeitgeber sowie der Branche im Vordergrund. Weitere Informationen zur Studie finden Sie unter: www.finanznachrichten.de

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