Zum 1. Januar 2015 wurde mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ein bundesweiter Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde eingeführt (§ 1 Abs. 1 und 2 MiLoG). Dieser gilt jedoch nicht für Praktikantinnen und Praktikanten, die entweder ein Pflichtpraktikum absolvieren oder ein freiwilliges ...